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LSG Bayern, 28.01.2003 - L 6 RJ 156/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 22.12.2000 - S 2 RJ 988/98
- LSG Bayern, 28.01.2003 - L 6 RJ 156/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 1/00 R
Wartezeit für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus LSG Bayern, 28.01.2003 - L 6 RJ 156/01
Das deutsch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen begünstigt lediglich Staatsangehörige der beiden Vertragsstaaten (vgl. BSG-Urteil vom 01.02.2001 Az.: B 13 RJ 1/00 R).Inbesondere hat er für die betreffende Zeit keine freiwilligen Beiträge entrichtet und kann diese gemäß § 197 Abs. 2 SGB VI aufgrund seines Rentenantrages nur noch für die Zeit ab 01.01.1995 entrichten, was jedoch nicht zu einem Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mehr führen kann, da für die Zeit vom 01.01.1984 bis 31.12.1994 weiterhin eine Lücke bestünde (vgl. BSG-Urteil vom 01.02.2001 a.a.O. m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - L 13 RJ 85/99
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Bayern, 28.01.2003 - L 6 RJ 156/01
In Anbetracht dessen hat der Kläger bereits weit vor seiner Antragstellung im Jahre 1995 also bereits im Jahre 1984 seine Anwartschaft auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der deutschen Rentenversicherung verloren (vgl. BSG-Urteil vom 11.05.2000 Az.: B 13 RJ 85/99 R).